Jagdzeiten

Ohne Gewähr. Maßgeblich ist das jeweils geltende Bundes- und Landesrecht; lokale und befristete Ausnahmen sind möglich. Der Elterntierschutz (Schonung der zur Aufzucht notwendigen Elterntiere während der Setz- und Brutzeit) gilt unabhängig von den angegebenen Jagdzeiten. Bei fehlender landesrechtlicher Regelung greift das Bundesrecht als Auffangtatbestand (§ 22 BJagdG). Das Label „Neozoon“ kennzeichnet gebietsfremde, eingebrachte Arten.